Veröffentlicht am 20. Februar 2021
Wer zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung (Ansparversicherung) abgeschlossen hat, kann diese oft noch rückabwickeln.
Im Erfolgsfalle gibt es nicht nur alle eingezahlten Beiträge zurück, Sie können vom Versicherer sogar verlangen, dass er Ihnen als Nutzungsersatz Zinsen zahlt !
Das ist deutlich lukrativer als eine normale Kündigung des Vertrags.
Erläuterungen dazu finden Sie hier beim Link zu FINANZTIP.
Das ausgezahlte Geld könnten Sie beispielsweise in physische Edelmetalle tauschen, um die Kaufkraft zu erhalten und zu steigern.